Produktregistrierung

Hier kannst du deinen Schirm registrieren und dir damit 1 Jahr Garantieverlängerungen sichern!


2+1 garantie
Überzeugt von der Gesamtqualität unserer Gleitschirme bieten wir mit unserer 2 + 1 Garantie einen besonderen Service: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, ergänzt durch 1 Jahr kommerzielle Garantie von AirDesign.

2 Jahre: gesetzliche Gewährleistung

Jeder bei einem gewerblichen Verkäufer neu gekaufte Gleitschirm profitiert, unabhängig von der unten beschriebenen kommerziellen Garantie, von:

  • der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit (garantie légale de conformité), zwei Jahre ab Lieferung (Artikel L217-1 bis L217-32 des französischen Verbrauchergesetzbuchs);
  • der gesetzlichen Gewährleistung für versteckte Mängel (garantie des vices cachés, Artikel 1641 bis 1649 des französischen Zivilgesetzbuchs).

Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit schuldet der Verkäufer, bei dem der Gleitschirm gekauft wurde. Sie hängt weder von der Registrierung des Gleitschirms noch von der Anzahl der Flugstunden noch von den Bedingungen der kommerziellen Garantie ab.

Bei Weiterverkauf gehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen und Fristen auf den neuen Eigentümer über. Für die Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit läuft die Zweijahresfrist immer ab der Lieferung an den Erstkäufer.

Wurde der Gleitschirm außerhalb Frankreichs gekauft, gelten die gesetzlichen Rechte nach dem Recht des Kauflandes. Die kommerzielle Garantie ersetzt sie nicht.

+ 1 Jahr: die kommerzielle Garantie von AirDesign

Die kommerzielle Garantie verlängert den Schutz um ein Jahr, also auf bis zu drei Jahre ab Kaufdatum, innerhalb der ersten 300 Flugstunden. Sie wird für neue, privat genutzte Gleitschirme kostenlos gewährt.

  • Garantiegeber:
    • bei Kauf in der Europäischen Union: AirDesign Europe SAS, 268 chemin des Champs Elysées, Z.A. Pré Million, 38660 La Terrasse, Frankreich;
    • bei Kauf in der Schweiz und im Rest der Welt: AirDesign Gliders AG, Eintracht 8, 6386 Wolfenschiessen, Schweiz.
  • Räumlicher Geltungsbereich: weltweit.
  • Registrierung: Um die kommerzielle Garantie zu erhalten, muss der Gleitschirm innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf über das Online-Formular auf unserer Website registriert werden.
  • Leistung: Der Gleitschirm wird bei jedem bestätigten Herstellungsfehler kostenlos repariert. Im Rahmen der kommerziellen Garantie muss der Eigentümer nachweisen, dass der Mangel auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist.
  • Meldung: Der Eigentümer muss uns den Mangel melden, sobald er auftritt. Andernfalls gilt die kommerzielle Garantie nicht.
  • Reparaturen: Die kommerzielle Garantie gilt nur für Reparaturen durch den Garantiegeber oder durch ein von AirDesign zugelassenes und empfohlenes Reparaturzentrum. Wird der Gleitschirm ohne unser Wissen oder ohne Genehmigung repariert, erlischt die kommerzielle Garantie.
  • Versandkosten: Die Versandkosten übernimmt AirDesign, wenn das Produkt unter Garantie steht. International kann AirDesign entscheiden, den Gleitschirm in einer zugelassenen Werkstatt reparieren zu lassen oder ihn sogar zu ersetzen.
  • Ausschlüsse: Die kommerzielle Garantie gilt nicht bei unsachgemäßer Wartung, Nutzung, Reparatur oder Lagerung. Ebenso wenig deckt sie Schäden durch Unfälle, Chemikalien, Kraftstoff, Salzwasser und/oder Sand oder die Folgen übermäßiger UV-Belastung oder des Ausbleichens der Farben.
  • Ausfallzeit: Jede Ausfallzeit von mindestens sieben Tagen für eine von der kommerziellen Garantie gedeckte Reparatur wird der verbleibenden Garantiezeit hinzugerechnet.
  • Nicht übertragbar: Die kommerzielle Garantie gilt nur für neue Gleitschirme und für den Erstkäufer. Sie ist nicht übertragbar und erlischt bei Weiterverkauf, auch wenn der Gleitschirm vor Erreichen von 300 Flugstunden oder 3 Jahren weiterverkauft wird. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt bestehen (siehe oben).

Die kommerzielle Garantie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und schränkt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht ein.

Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung (französisches Recht)

Unverbindliche Übersetzung. Rechtsverbindlich ist allein die französische Fassung.

Der Verbraucher hat ab Lieferung der Ware zwei Jahre Zeit, um bei Auftreten einer Vertragswidrigkeit die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit geltend zu machen. Während dieser Frist muss der Verbraucher nur das Vorliegen der Vertragswidrigkeit nachweisen, nicht den Zeitpunkt ihres Auftretens.

Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit gibt dem Verbraucher Anspruch auf Reparatur oder Ersatz der Ware innerhalb von dreißig Tagen nach seiner Anfrage, kostenlos und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten.

Wird die Ware im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung repariert, verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung um sechs Monate.

Verlangt der Verbraucher eine Reparatur, setzt der Verkäufer aber einen Ersatz durch, beginnt die gesetzliche Gewährleistung ab dem Datum des Ersatzes für zwei Jahre neu.

Der Verbraucher kann eine Minderung des Kaufpreises verlangen und die Ware behalten oder den Vertrag beenden und gegen Rückgabe der Ware den vollen Kaufpreis zurückerhalten, wenn:

  1. der Gewerbetreibende die Reparatur oder den Ersatz verweigert;
  2. die Reparatur oder der Ersatz nach Ablauf von dreißig Tagen erfolgt;
  3. die Reparatur oder der Ersatz für den Verbraucher eine erhebliche Unannehmlichkeit darstellt, insbesondere wenn er die Kosten für die Rücknahme oder Entfernung der vertragswidrigen Ware endgültig trägt oder die Installationskosten der reparierten oder ersetzten Ware trägt;
  4. die Vertragswidrigkeit trotz eines erfolglosen Nachbesserungsversuchs des Verkäufers fortbesteht.

Der Verbraucher hat außerdem Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsauflösung, wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung gerechtfertigt ist. In diesem Fall muss er nicht zuvor Reparatur oder Ersatz verlangen.

Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit hat der Verbraucher keinen Anspruch auf Auflösung des Kaufvertrags.

Jede Ausfallzeit der Ware zur Reparatur oder zum Ersatz hemmt die verbleibende Gewährleistungsfrist bis zur Übergabe der instand gesetzten Ware.

Die oben genannten Rechte ergeben sich aus den Artikeln L. 217-1 bis L. 217-32 des französischen Verbrauchergesetzbuchs.

Ein Verkäufer, der die Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistung bösgläubig behindert, riskiert eine zivilrechtliche Geldbuße von bis zu 300.000 Euro, die auf bis zu 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes erhöht werden kann (Artikel L. 241-5 des französischen Verbrauchergesetzbuchs).

Der Verbraucher profitiert außerdem von der gesetzlichen Gewährleistung für versteckte Mängel nach den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Zivilgesetzbuchs, für zwei Jahre ab Entdeckung des Mangels. Diese Gewährleistung gibt Anspruch auf Preisminderung, wenn die Ware behalten wird, oder auf volle Rückerstattung gegen Rückgabe der Ware.